Dülmener Straße 33, 48163 Münster

Rechnungswesen

Zuhause Rechnungswesen

Buchführung

Für den Erfolg Ihres Unternehmens ist es wichtig, dass Sie jederzeitige Einsicht in Ihre Belege und Auswertungen erhalten. Wenn Sie dazu eine Belegorganisation für Ihr Unternehmen wollen, die Sie von der Ablage bis zum Zahlungsverkehr entlastet und Ihnen einen echten Mehrwert an Zeit und optimale Entscheidungssammlung bietet, dann haben wir die geeignete Lösung mit Hilfe der DATEV eG für Sie.

 

Sie stellen uns Ihre Papierbelege, die wir sofort revisionssicher für Sie archivieren können, zur Verfügung. Anschließend verbuchen wir Ihre Belege und liefern Ihnen zeitnah Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Sofern darüber hinaus von Ihnen gewünscht, können wir auch den Zahlungsverkehr für Sie vorbereiten, den Sie dann über Ihre eigenen Zahlungsverkehrsprogramme online ausführen können.

 

Ihre Vorteile

  • Sie haben sofort alle Informationen im Griff, wenn ein Kunde oder Lieferant anruft.
  • Sie haben einen ständigen Überblick über den Vertragsstand oder die Zahlung offener Rechnungen direkt am Bildschirm.
  • Die Papierbelege bleiben dadurch bei Ihnen und müssen nicht mehr außer Haus an die Steuerberatungskanzlei gesendet werden.
  • Im Rahmen der Erstellung der Buchführung erstellen wir für Sie monatlich bzw. quartalsweise die entsprechenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die wir vom Umfang als auch inhaltlich gerne mit Ihnen abstimmen. Somit haben Sie permanent einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens und können hieraus abgeleitet weitere unternehmerische Entscheidungen treffen.
  • Die Auswertungen können durch Sie online abgerufen werden.

 

Jahresabschluss

Der Erstellung eines Jahresabschlusses kommt mittlerweile eine immer größer werdende Bedeutung zu. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Unternehmen um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder gar eine Kapitalgesellschaft handelt. Insbesondere an Kapitalgesellschaften sind gemäß der Vorschriften des HGB besondere Bilanzierungsvorschriften gebunden.

 

Insbesondere die Banken und Kreditgeber fordern Jahresabschlüsse nach den handelsrechtlichen Vorschriften in vermehrter Form an, die dann eine Entscheidungsgrundlage für das Rating und weitere Kreditvergabe darstellen.

Die Jahresabschlüsse können mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung bzw. mit umfassenden Prüfungshandlungen durchgeführt werden. Oft sind hierbei die Anforderungen der Kreditinstitute zu beachten. Die dazu erstellten Bescheinigungen reichen von „einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne weitere Beurteilungen bis hin zu Bescheinigungen, die in ihrem Inhalt einem vollständigen Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen vorgenommen wurden. Letztendlich entscheiden Sie als Mandant, welche Erstellung des Jahresabschlusses gewünscht ist.

 

Wir bieten Ihnen daher folgende Dienstleistungen an:

  • Erstellung von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen für Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen
  • Feststellung von Optimierungspotentialen im persönlichen Gespräch mit dem Mandanten
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung
  • Erstellung von Einnahme- und Überschussrechnungen für Freiberufler
  • Erstellung steuerlicher Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von Zwischenabschlüssen
  • Aussagefähige Jahresabschlussberichte unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben der Bundessteuerberaterkammer sowie des Institutes der Wirtschaftsprüfer unter besonderer Berücksichtigung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Sie brauchen Unterstützung?

Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, wir werden uns anschließend bei Ihnen melden.